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Facebook Fans aufgepasst!
09.02.2012
Für unsere Facebook Fans halten wir ein kleines Geschenk bereit. Schaut doch mal bei Facebook vorbei.
Frohe Weihnachten
22.12.2011
Update der JTL-Shop3 Billpay-Schnittstelle: B2B und Österreich/Schweiz
05.12.2011

Für JTL-Shop 3.12 steht ab sofort eine aktualisierte Billpay-Schnittstelle zum Download bereit.
Neue Features:
- Rechnungskauf - ab sofort auch für Ihre Geschäftskunden (B2B).
- Erweiterung der Schnittstelle für Kunden aus Österreich und der Schweiz
Installationsanleitung:
Voraussetzung für die Installation: JTL-Shop3.12
- Datei "billpay_dach_312.zip" herunterladen und entpacken
- Entpackte Dateien per FTP in den Shop übertragen (vorhandene überschreiben)
- Bitte beachten Sie, dass das Template JTL-Shop3-Tiny für das Billpay-Update entsprechend angepasst wurde (siehe die Dateientemplates/JTL-Shop3-Tiny/tpl_inc/modules/billpay/zusatzschritt.tpl sowie templates/JTL-Shop3-Tiny/themes/base/specific.css)
Weitere Informationen zu Billpay erhalten Sie hier.
Janolaw Aktion Widerrufsbelehrung
04.11.2011
Widerrufsbelehrung: Frist abgelaufen
Die Schonfrist für Shopbetreiber ist endgültig vorbei: Heute läuft die Übergangsregelung für die Umstellung auf die bereits am 4. August in Kraft getretene neue Widerrufsbelehrung aus. Ab sofort herrscht also höchste Abmahn-Alarmstufe bei Verwendung der alten Belehrung.
Kurz vor dem Start der Weihnachts-Shopping-Saison steht bei vielen Online-Händler immer noch ein Punkt auf der To-Do-Liste, der nun schnell abgehakt werden sollte. Sofern im Onlineshop und in den Auftrags- bzw. Eingangsbestätigungs-E-Mails derzeit noch der Text der alten Muster-Widerrufsbelehrung verwendet wird, so muss dieser unverzüglich gegen die bereits am 4. August in Kraft getretene Widerrufsbelehrung ausgetauscht werden, um keine Abmahnung zu riskieren.
Warum Neuregelung?
Die Neuregelung war nötig, weil die deutsche Wertersatzregelung bei den Richtern des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) durchfiel. Der Kunde sollte allein für die bloße Möglichkeit der Nutzung eines gekauften Gegenstands während der Widerrufsfrist Wertersatz zahlen. Das ging dem EuGH zu weit und daher musste der deutsche Gesetzgeber nachbessern.
Durch die nun gültige Neuregelung, die auch für die Rückgaberegelung gilt, kann ein Online-Händler nur noch dann Wertersatz verlangen, wenn der Kunde die Kaufsache "übergebührlich" genutzt hat. Dies muss der Verkäufer dem Kunden jedoch im Streitfall nachweisen.
Von der Neuregelung betroffen sind alle Online-Händler, die – z.B. über einen eigenen Internetshop – Versandware an Verbraucher verkaufen und daher dazu verpflichtet sind, die Kunden mittels einer Widerrufsbelehrung über ihr Widerrufsrecht bezüglich des Kaufvertrages zu informieren.
Abmahnschutz garantiert?
Wie schon in der Vergangenheit bleibt es den Shopbetreibern überlassen, ob sie sich mit Hilfe der vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Textbausteine ihre Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung zusammenstellen oder einen selbst formulierten Text nutzen. Doch Vorsicht: Nur die Verwendung der – richtig zusammengestellten – gesetzlichen Musterbelehrung zieht einen gesetzlich garantierten Abmahnschutz nach sich.
Die Neuerungen im Überblick:
- wichtigste inhaltliche Änderung: eingeschränkter Wertersatz
- in der Verweisungskette wurde § 312e BGB nach § 312g BGB verschoben, inhaltlich aber nicht geändert
- bei der sog. 40-Euro-Klausel wurde die Beschränkung auf die „regelmäßigen“ Kosten aufgenommen
Wie geht’s weiter?
Auch künftig wird es kaum ruhiger werden um die Widerrufsbelehrung: Zum einen bleibt abzuwarten, ob die Neuregelung einer ggf. stattfindenden Überprüfung durch den EuGH standhält. Zum anderen hat das Europaparlament schon eine Richtlinie verabschiedet, die voraussichtlich eine Neufassung der Widerrufs- bzw. der Rückgabebelehrung im Jahr 2013 nach sich ziehen wird.
Shopbetreiber müssen die Rechtsentwicklung also weiter im Auge behalten und sich darauf einstellen, auch künftig neue Belehrungen erstellen zu müssen.
Fazit
Shopbetreiber müssen die Rechtsentwicklung also weiter im Auge behalten und sich darauf einstellen, auch künftig neue Belehrungen erstellen zu müssen.
Oder Sie überlassen dieses aufwändige und zeitraubende Pflichtprogramm erfahrenen Profis und sichern Ihren Onlineshop mit dem AGB Hosting-Service bzw. Ihren eBay- oder Amazon Shop mit dem AGB Update-Service unseres Partners janolaw jetzt dauerhaft ab. Schnell und unkompliziert.
janolaw hilft Ihnen bei der individuellen Online-Erstellung Ihrer Widerrufsbelehrung, AGB und weiterer rechtssicherer Dokumente für Ihren Shop und informiert Sie stets bei aktuellen Neuerungen. Bei Nutzung der integrierten Schnittstelle von JTL-Shop3 erfolgt die Aktualisierung der Dokumente im Rahmen des AGB Hosting-Service automatisch.
Somit baut der AGB-Service der janolaw AG einen zuverlässigen Schutzschirm um ihren Shop und lässt Sie dank der inklusiven Haftungsgarantie auch im Falle einer Abmahnung nicht im Regen stehen.
Ihre Vorteile im Überblick:
· Dauerhaft rechtssichere Dokumente für Ihren Onlineshop
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· Abmahnkostenhaftung im Rahmen der janolaw Anwaltsgarantie
· Persönlicher Ansprechpartner bei Fragen zu Ihren Dokumenten und Updates
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Neues, kostenloses Plugin für die Bonitätsprüfung
28.10.2011
Ab sofort steht Ihnen unser neues, kostenloses Plugin zur automatischen Bonitätsprüfung bei unserem Partner Bürgel zur Verfügung.
Seit 125 Jahren ist Bürgel der Spezialist für Wirtschaftsinformationen, Forderungsmanagement, Direktmarketing-Services und Adressermittlungen. Mit ConCheck RealTime – der Online-Lösung für Bonitätsabfragen in Echtzeit – erhalten Sie eine zuverlässige Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos Ihrer Kunden. Auf Basis aktueller Bonitätsdaten entscheiden Sie, welche Bezahloptionen Sie dem jeweiligen Kunden anbieten.
Alle weiteren Informationen zum Plugin finden Sie in unserer Dokumentation und den Download können Sie hier starten.
JTL-Shop 3 Module ab sofort 30 Tage lang testen
07.10.2011
Sie haben jetzt die Möglichkeit, JTL-Shop 3 Module ausgiebig über einen Zeitraum von 30 Tagen zu testen.
Hierbei können zu allen Modulen, abgesehen vom Seo-Modul, Testlizenzen gebucht werden.
Die Testlizenzen erhalten Sie in unserem Kundencenter.
Nach Ablauf der Testzeit können Sie die Module in unserem Webshop erwerben.
Das Warten hat ein Ende: JTL-Shop 3.12
05.10.2011
Ab sofort ist die neue Shopversion 3.12 erhältlich.
Diese bietet Ihnen einige tolle neue Features wie das Konfigurator Modul, welches Sie optional in unserem Webshop erwerben können.
Welche Anwendungsmöglichkeiten Ihnen der Konfigurator bietet, können Sie hier nachlesen sowie in unserem Video anschauen.
Außerdem können Sie nun das neue Mobile Template als Beta-Version testen. Auch hierzu gibt es ein Demonstrationsvideo.
Weitere Neuheiten sind beispielsweise die Kupon-Statistikauswertungen, eine Schnittstelle zur Bürgel-Bonitätsprüfung und ein Plugin für Geburtstagskupons sowie das Google Base Plugin.
Unser Changelog bietet Ihnen einen Überblick über alle Neuerungen und Verbesserungen.
Im Laufe der Woche können Sie Hostingshops für das neue Upgrade vormerken.
Google Base Export Plugin
20.09.2011
Mit dem neuen Google Base Exportplugin können Sie ab sofort noch einfacher als zuvor Ihre Shop-Artikel inklusive aller Pflicht und optionaler Google-Attribute für Google Base exportieren.
Mit nur wenigen Eingaben zu Shopname und -beschreibung sowie zum Artikelzustand und Funktionsattributen, erstellen Sie eine Google Base Export-Datei im XML-Format mit allen relevanten und erforderlichen Artikelattributen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, optionale Attribute anzulegen. Das Plugin kann, genau wie andere Exportformate in JTL-Shop3, einfach in den Aufgabenplaner eingehängt werden, und so automatisiert täglich neue Exportdateien erzeugen.
Den Downloadlink finden Sie hier: http://wiki.jtl-software.de/index.php?title=JTL-Shop3-Plugins:GoogleBase
Jobs bei JTL
24.08.2011
Wir suchen wieder Verstärkung für unser Team.
Schauen Sie sich doch mal bei unseren Jobangeboten um.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Janolaw Aktion neue Widerrufsbelehrung
04.08.2011
Die neue Widerrufsbelehrung ist da!
Es ist soweit: Die neue Widerrufsbelehrung ist am 4. August 2011 in Kraft getreten. Damit müssen alle Online-Händler, die an Verbraucher verkaufen, ihre Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung überarbeiten. Allerdings können sie sich damit etwas mehr Zeit lassen als bei der letzten Gesetzesänderung in diesem Bereich: Der Gesetzgeber hat für die Umstellung diesmal eine Übergangsfrist von drei Monaten eingeräumt.
Die Widerrufsbebelehrung musste vom deutschen Gesetzgeber erneut überarbeitet werden, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) die alte deutsche Wertersatzregelung als zu weitgehend ansah. Durch die neue Regelung, die auch für die Rückgaberegelung gilt, sollen Verbraucher ihr Widerrufsrecht effektiv nutzen können und nicht schon für eine bloße Prüfung der Ware Wertersatz zahlen müssen.
Stattdessen müssen sie künftig nur noch dann Wertersatz leisten, wenn sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware hinausgeht. So darf der Kunde z.B. eine Kamera weiterhin ausprobieren, aber nicht mit in den Urlaub nehmen. Ob er die Kaufsache allerdings tatsächlich „übergebührlich“ genutzt hat, muss ihm der Verkäufer im Streitfall nachweisen.
Es bleibt abzuwarten, ob diese Neuregelung einer ggf. stattfindenden Überprüfung durch den EuGH standhält. Auch das Europaparlament hat schon eine Richtlinie verabschiedet, die voraussichtlich eine Neufassung der Widerrufs- bzw. der Rückgabebelehrung im Jahr 2013 nach sich ziehen wird. Shopbetreiber müssen die Rechtsentwicklung also weiter im Auge behalten und sich darauf einstellen, auch künftig neue Belehrungen erstellen zu müssen.
Für die aktuelle Belehrung hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von drei Monaten vorgesehen. Bis dahin muss der Belehrungstext an die neue Rechtslage angepasst und gegen die alte Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung im Shop und in den Bestätigungs-E-Mails an die Kunden des Shopbetreibers ausgetauscht werden. Doch Vorsicht: Nach Fristablauf können veraltete Belehrungstexte abgemahnt werden.
Daher empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus vom Online-Rechtsservice-Anbieter janolaw die sofortige Neuerstellung, da aufgeschobene Aufgaben leicht in Vergessenheit geraten.
Oder Sie buchen gleich janolaws AGB Hosting-Service, um immer die neueste Version im Shop und in den E-Mails zu haben.
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Regelmäßige Wawi Updates
06.07.2011
Regelmäßig bringen wir neue JTL-Wawi Versionen heraus. Diese enthalten neben der Behebung von technischen Problemen mit älteren Versionen auch immer einige Neuerungen.
Bleiben Sie auf dem Laufenden per Facebook, Twitter oder in unserem Forum.
Aktion Janolaw für eazyauction Kunden
28.06.2011
Als weitere Aktion bietet unser Partner Janolaw einen 10% Rabatt auf die AGB Services für alle Ebay- und Amazon Händler.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Sichern Sie sich Ihren Vorteil bis zum 15.07.2011
Aktion Janolaw Plugin
22.06.2011
Mit der in JTL Shop-3 integrierten Plugin-Schnittstelle zum AGB Hosting-Service unseres Partners janolaw sind Ihre Shop-Dokumente automatisch vor Abmahnungen geschützt – und zwar dauerhaft.
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Update: JTL Shop 3.11
24.05.2011
Ab sofort kann das Update für den JTL Shop 3.11 in unserem Kundencenter bezogen werden.
Die Probleme der 3.10er Version wurden behoben; eine Liste mit den geänderten und neuen Dateien finden Sie in unserer Dokumentation.
JTL goes Facebook and Twitter
23.05.2011
Unser Highlight im Mai: JTL Shop 3.10
17.05.2011
Ab heute ist die neue Version JTL-Shop 3.10 erhältlich.

Das Update verfügt über viele neue Features: Es gibt zwei neue Gratis-Themes im JTL-Shop3-Tiny Template: "green Fields" und "Neo", als neue Zahlungsart lässt sich ClickandBuy UPA implementieren und das janolaw.de Plugin kann ab sofort integriert werden.
Optional erhältlich sind drei neue Module:
Download-Modul
Updload-Modul
Auswahlassistent
Alle weiteren Neuerungen können Sie in unserer Dokumentation nachlesen.
JTL-Shop3 vorbereitet für Zertifizierung durch Trusted Shops
06.05.2011
JTL-Shop3 ist für eine Zertifizierung durch Trusted Shops bereits weitestgehend vorbereitet.
Ihre Vorteile: Sie erhalten günstige Sonderkonditionen und haben weniger Aufwand.
Angebot im Mai vom Partner Trusted Shops: Gütesiegel buchen und sparen!
Alles neu macht der Mai! Optimieren Sie Ihren Shop mit dem Trusted Shops Gütesiegel und zeigen Sie damit Ihre Vertrauenswürdigkeit.
Mit der steigenden Anzahl an neuen Online-Shops wächst bei den Käufern die Verunsicherung, in welchem Shop sie sicher einkaufen können.
Überzeugen Sie Ihre Kunden mit dem Gütesiegel von Trusted Shops schon auf den ersten Blick! Damit Ihre Kunden garantiert sicher sind, bieten alle Mitglieder den Trusted Shops Käuferschutz an: Die Sicherheit gegen Nicht-Lieferung und Nicht-Erstattung.
Wenn Sie sich bis 31. Mai anmelden, schenkt Ihnen Trusted Shops 2 Monatsbeiträge, egal für welches Mitgliedschaftspaket Sie sich entscheiden. Geben Sie bei der Anmeldung im Feld "Gutscheincode" bitte einfach TSMAI2011 ein und sparen dadurch je nach Paket und Umsatz p.a. zwischen 98,- und 598,- Euro.
JTL sucht Verstärkung
01.12.2010
Ab sofort sind bei uns folgende Stellen zu besetzen:
C# / MSSQL Entwickler/in
Wir suchen eine/n Programmierer/in in Vollzeit und unbefristet mit zwei bis drei Jahren Berufserfahrung in den Bereichen:
-Server-Client-Entwicklung
-Linux-Administration/-Server (hauptsächlich im e-commerce Bereich, Einzel- und Versandhandel)
Es sind gute Kenntnisse in C# und MS-SQL erforderlich.
Weiterhin sollten Sie aufgabenbedingt über sehr gute Kenntisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
Buchhalter/in
Wir suchen eine/n Buchhalter/in in Teilzeit (ca. drei Stunden täglich ab 15 Uhr).
Ihre Aufgaben:
-Verwaltungsarbeiten
-Buchhalterische Tätigkeiten
Ihr Profil:
-Abgeschlossene Berufsausbildung
- sehr gute PC-Kenntnisse, MS-Office
- Hohe Lernfähigkeit und Flexibilität
- Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
JTL-Shop3 ab sofort erhältlich!
30.10.2010

Wir sind stolz verkünden zu können, dass ab sofort unsere neueste Shopgeneration JTL-Shop3,
das optimale Shopsystem zu unserer kostenfreien Warenwirtschaft JTL-Wawi, zur Verfügung steht!
Die Synchronisation von JTL-Wawi mit dem JTL-Shop funktioniert effizient und ist kinderleicht bedienbar: Mit einem Knopfdruck laden Sie neue und geänderte Kategorien und Artikel von JTL-Wawi in den Shop und holen gleichzeitig neue Bestellungen ab.
Im Gegensatz zu anderen Shopsystemen wie z. B. xt:Commerce, OS-Commerce usw. wird für den JTL-Shop kein zusätzlicher Connector benötigt, dieser ist direkt in das Shop-System integriert.
Vorteile von JTL-Shop3:
- sehr gute Anpassungsmöglichkeiten an Ihre Anforderungen und Ihr Corporate Design
- modernes CSS Template mit 5 verschiedenen Design-Themes
- viele Filter- und Navigationsmöglicheiten
- komfortabler Adminbereich inklusive Boxenverwaltung, Sprachverwaltung, integriertes CMS, Blog-/Newssystem, Statistikauswertungen uvm.
- effiziente Suchmaschinenoptimierung durch schlanke Template-Programmierung, sprechende URLs (optional) sowie zu Ihrem Inhalt passend generierte Meta Angaben.
Überzeugen Sie sich selbst! Hier geht es zum Demoshop



