* Es fallen 2 % des Umsatzes an, der im jeweiligen Abrechnungsmonat mit der Aktivierung von Gutscheinen erzielt wurde, wenn damit die Mindestgebühr von 19,99 € überschritten wird.
Die Mindestgebühr von 19,99 € entspricht einem monatlichen Gutscheinwert von insgesamt 1000,- €. Nur wenn der Gutscheinumsatz in einem Monat den Wert von 1000,- € überschreitet, werden 2 % dieses Umsatzes in Rechnung gestellt. Rechnungsgrundlage sind dabei alle verkauften Gutscheine unabhängig vom genutzten Produkt (siehe oben).
Preisbeispiel 1
Im Abrechnungsmonat aktivieren Sie Gutscheine mit einem Gesamtumsatz von 500,-€. Sie zahlen also 19,99€.
Erläuterung: Auf den Gesamtumsatz der verkauften Gutscheine werden 2 % Gebühren fällig. Bei einem Gutscheinumsatz von 500,-€ sind das 10,-€ Gebühren. Das unterschreitet die Mindestgebühr von 19,99€. Es werden daher keine weiteren Kosten fällig.
Preisbeispiel 2
Im Abrechnungsmonat aktivieren Sie Gutscheine mit einem Gesamtumsatz von 5000,-€. Sie zahlen also 100,-€.
Erläuterung: Auf den Gesamtumsatz der verkauften Gutscheine werden 2 % Gebühren fällig. Bei einem Gutscheinumsatz von 5000,-€ sind das 100,-€ Gebühren. Das überschreitet die Mindestgebühr von 19,99€. Es werden daher die Kosten in Höhe von 100,-€ fällig.
Alle Preise zzgl. gesetzlicher USt.
Aktivierte Gutscheine werden erst nach 14 Tagen in die Abrechnung einbezogen. Das bedeutet: Bereits aktivierte Gutscheine, die nicht eingelöst und innerhalb von 14 Tage retourniert, deaktiviert oder gelöscht wurden, werden nicht berechnet. Sollte die Deaktivierung im Folgemonat geschehen, so wird der Gutscheinwert im Folgemonat gegengerechnet.
Die 2 % Gebühren fallen ausschließlich bei Aktivierung eines Gutscheins bzw. erneuter Aufladung des Gutscheinwertes einmalig an. Eine Aktivierung erfolgt, sobald der Gutschein verkauft und somit Umsatz erbracht wurde.