Anforderungen der KassenSichV
Neue Regelungen und Vorgaben der
Kassensicherungsverordnung ab 2020
Alle Informationen übersichtlich in unserem Whitepaper!
Fiskalisierung, GoBD, KassenSichV, TSE – unter Einzelhändlern werden diese Begriffe nach wie vor leidenschaftlich diskutiert – sie werfen aber auch grundlegende Fragen auf. Seit dem 01.01.2020 gelten neue Vorschriften für elektronische Kassen. Für viele Kassenbetreiber bedeuten diese Anforderungen erheblichen Mehraufwand. Wir sagen Ihnen, welche Vorgaben Sie wann und wie zu erfüllen haben.
Update „Nichtbeanstandungsregelung“: Den Kassenbetreibern wurde bislang bis zum 30.09.2020 eine Fristverlängerung eingeräumt, die vorgeschriebene Erweiterung Ihrer Kasse durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) durchzuführen. Bis auf das Bundesland Bremen haben alle Länderfinanzbehörden diese Frist nun verlängert, und zwar bis zum 31.03.2021!
Nähere Informationen lesen Sie im Abschnitt „Die KassenSichV“
Fiskalisierung – warum kommt sie jetzt?
Mit der Fiskalisierung reagiert der Gesetzgeber auf die Tatsache, dass im deutschen Einzelhandel immer mehr elektronische Kassensysteme benutzt werden. Während sie Händlern ihre tägliche Arbeit erleichtern, bleibt ihr Einsatz für die Steuerbehörden nicht ohne Folgen: Die Manipulation elektronischer Kassen verursacht jährlich Umsatzsteuereinbußen in Milliardenhöhe.
Um dem entgegenzuwirken, stellt der Gesetzgeber umfangreiche Anforderungen an die Manipulationssicherheit von Registrierkassen. Der Begriff Fiskalisierung beschreibt die gesetzeskonforme Umsetzung dieser Forderungen. Dabei geht es einerseits um die nahtlose Aufzeichnung aller Umsatzdaten, andererseits um deren manipulationssichere Aufbewahrung.
Fiskalisierung in Deutschland
Deutschland gehört innerhalb der Europäischen Union zu den letzten Ländern, das den Prozess der Fiskalisierung einführt. Dazu wurden 2014 zunächst die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) verabschiedet. Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) konkretisiert das Vorhaben auf gesetzlicher Ebene.
GoBD oder KassenSichV – Was ist für mich relevant?
Die GoBD sind kein Gesetz, sondern lediglich eine Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums. Sie legt fest, nach welchen Kriterien Händler ihre Buchführung gestalten sollen.
Allein die Kassensicherungsverordnung bestimmt die gesetzlichen Anforderungen, an die sich Händler halten müssen, um rechtskonform zu kassieren und eine Kassenprüfung zu vermeiden. Verschaffen Sie sich nachfolgend einen Überblick zu den gesetzlichen Initiativen und Bestimmungen im zeitlichen Verlauf.

2015
Seit dem 01.01.2015 legen die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) neue Anforderungen an die Buchführung fest.
2017
Zum 01.01.2017 müssen elektronische Kassen die GoBD erfüllen. Sämtliche Daten sind lückenlos und unveränderbar aufzuzeichnen sowie einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet auf einem Speichermedium zu sichern.
2018
Zum 01.01.2017 müssen elektronische Kassen die GoBD erfüllen. Sämtliche Daten sind lückenlos und unveränderbar aufzuzeichnen sowie einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet auf einem Speichermedium zu sichern.
Januar 2020
Ab dem 01.01.2020 stellt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) neue Anforderungen an Kassenbetreiber. Zum Stichtag müssen Sie die Belegausgabepflicht erfüllen. Die Kassenmeldepflicht ist ausgesetzt, bis ein elektronisches Meldeverfahren des Finanzamts zum Tragen kommt.
Sept. 2020 / März 2021
Die „Nichtbeanstandungsregelung“ erlaubt, dass elektronische Kassen erst zum 30.09.2020 mit einer zertifizierten TSE auszustatten sind. Diese Regelung wurde nun von vielen Länderfinanzbehörden bis zum 31.03.2021 verlängert. Auch die Datenaufbereitung gemäß DSFinV-K ist somit erst zum Zeitpunkt der TSE-Implementierung anzuwenden.
2023
Für Registrierkassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 für die TSE-Implementierung, wenn sie die Anforderungen der GoBD erfüllen, aber bauartbedingt nicht auf eine TSE aufrüstbar sind.
Was ist die KassenSichV?
Die KassenSichV schreibt rechtsverbindliche Standards vor, mit denen die Manipulation elektronischer Registrierkassen verhindert werden soll. Gleichzeitig erleichtert sie den Finanzämtern die Kontrolle von Kassensystemen auf mögliche Manipulationsversuche:
1. Technische Sicherheitseinrichtung
Die KassenSichV sieht vor, dass in Deutschland alle elektronischen Registrierkassen ab dem 01.01.2020 mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen.
Wichtiges Update zur „Nichtbeanstandungsregelung“ (siehe Box rechts)
Im Verlauf des Juli 2020 haben die Finanzbehörden von 15 der insgesamt 16 deutschen Bundesländer entschieden, dass die Frist bzw. Nichtbeanstandung bis zum 31.03.2021 verlängert wird (Ausnahme: Bremen).
Allerdings weisen mehrere Finanzministerien darauf hin, dass die Voraussetzung für die längere Frist sei, dass der Unternehmer bis zum 30.9.2020 einen Kassenfachhändler, Kassenhersteller oder Softwareentwickler mit dem fachgerechten Anschluss der TSE oder dem Einsatz einer cloudbasierten TSE-Lösung beauftragt haben muss. Genauere Informationen erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Finanzbehörde.
2. Kassenmeldepflicht
Das neue Gesetz verpflichtet Händler außerdem, alle ihre im Betrieb befindlichen Kassen bis zum 31.01.2020 dem zuständigen Finanzamt zu melden. Ein elektronisches Meldeverfahren wurde aber bislang nicht bereitgestellt.
Wann ein entsprechendes Online-Formular verfügbar sein wird, weist das noch zu veröffentlichende Bundessteuerblatt Teil I aus. Bleiben Sie hierzu bitte in engem Kontakt zu Ihrem zuständigen Finanzamt.

3. Belegausgabepflicht
Ab dem 01.01.2020 müssen Händler ihren Kunden Belege ausgeben, die zusätzlich zu den bisherigen Angaben, folgende Daten ausweisen müssen:
- Die Seriennummer der Kasse oder der technischen Sicherheitseinrichtung,
- den Signaturzähler,
- einen Prüfwert.
Für den Kunden entsteht dadurch keine Verpflichtung, den Beleg auch mitzunehmen.
4. Datenaufbereitung gemäß DSFinV-K
Die vierte Auflage des Gesetzgebers betrifft die sichere Übermittlung der Kassendaten. Dazu muss deren Dateiformat künftig standardisiert und kompatibel zur Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme sein (DSFinV-K). Die Standards der DSFinV-K sind erst ab dem Zeitpunkt der TSE-Implementierung (vgl. „Nichtbeanstandungsregelung“), spätestens also ab dem 30.09.2020 bzw. 31.03.2021, anzuwenden.
Was ist die TSE?
TSE ist die Kurzform für Technische Sicherheitseinrichtung. Die KassenSichV schreibt vor, dass in Deutschland alle elektronischen Registrierkassen ab dem 01.01.2020 über eine zertifizierte TSE verfügen müssen. Die TSE soll helfen, nachträgliche Manipulationen an Umsatzdaten aufzudecken.
Wie funktioniert die TSE?
Zur Feststellung von Manipulationsversuchen versieht die TSE alle Transkationen der Kasse mit einer elektronischen Signatur. Diese wird dann verschlüsselt auf dem internen Speicher, dem Journal, der TSE abgelegt. Ähnlich dem Blockchain-Prinzip werden im Journal alle Transaktionsdaten in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert. Dieses Protokoll muss für das Finanzamt exportierbar sein.
Da die Signaturvergabe sowohl Bestandteile der aktuellen Transaktion als auch Elemente der vorherigen enthält, kann das Finanzamt mithilfe einer Software schnell herausfinden, an welcher Stelle eine Manipulation stattgefunden hat.
Woraus besteht die TSE?
Eine zertifizierte TSE muss aus den folgenden drei Bestandteilen bestehen:
Wie funktioniert die Zertifizierung der TSE?
Eine Verpflichtung zur Zertifizierung gilt nur für die angeschlossene TSE, nicht für das verwendete Kassensystem. Das soll sicherstellen, dass die TSE möglichst flexibel an ein bestehendes Kassensystem angeschlossen werden kann.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat detaillierte und verbindliche Richtlinien zur Zertifizierung entwickelt, welche Anforderungen das Sicherheitsmodul, das Speichermedium, die digitale Schnittstelle sowie die elektronische Aufbewahrung zu erfüllen haben.
Um diese Richtlinien zu erfüllen und rechtskonform zu kassieren, ist eine Zertifizierung der TSE über das BSI erforderlich.
Aktuell haben nur wenige TSE-Hersteller den gesamten TSE-Zertifizierungsprozess final durchlaufen. Epson ist einer von ihnen. Daher bieten wir Ihnen aktuell eine Epson Drucker-Variante im JTL-Store an, die sich schnell und einfach mit JTL-POS verbinden lässt.
Wir arbeiten daran, Ihnen zeitnah weitere TSE-Komponenten für JTL-POS bereitzustellen.
Welche Arten von TSE gibt es?
Es existieren vier verschiedene Varianten der TSE. Drei von ihnen betreffen die Nachrüstung über externe Hardwarekomponenten, die andere funktioniert über eine internetbasierte Cloud-Lösung.
Wie lange kann ich meine TSE verwenden?
Das BSI muss eine verbindliche Zertifikatslaufzeit für TSEs noch festlegen. Bislang wurde ein Zeitraum von 5 Jahren kommuniziert. Diese Angabe muss samt möglicher Zertifikatsauflagen durch das BSI aber noch offiziell bestätigt werden.
Bei der Nutzung einer TSE über Hardwarekomponenten ohne externen Speicher kann der Datenspeicher volllaufen, so dass ein Wechsel der TSE in regelmäßigen Abständen erforderlich sein wird.
Darüber, wie viele Signaturen auf den jeweiligen TSEs gespeichert werden können, kursieren im Netz teils widersprüchliche Angaben. Fakt ist: Da bislang nur wenige Hersteller den vollständigen Zertifizierungsprozess des BSI durchlaufen haben, können keine allgemeingültigen Aussagen zur Lebensdauer oder Speicherkapazität von TSEs getätigt werden.
Der in unserem JTL-Store angebotene Fiskaldrucker von Epson sowie das entsprechende Upgrade-Kit verfügen über eine Zertifikatslaufzeit von 3 Jahren.
To-Do-Liste KassenSichV
Sind Sie fit für die KassenSichV? In unserer To-Do-Liste haben wir für Sie zusammengefasst, was Sie jetzt als Händler unbedingt erledigen müssen. Unser Tipp: Drucken Sie sich die Übersicht aus und haken Sie erledigte Punkte ab. So behalten Sie einen bestmöglichen Überblick.
JTL-POS und KassenSichV
Unsere Kassensoftware JTL-POS soll langfristig alle Wege zur rechtskonformen Fiskalisierung eröffnen. Das bedeutet, dass wir unseren Kunden sowohl die vorgestellten Hardware-Varianten als auch die Cloud-Variante als Fiskalisierungslösung anbieten möchten.
Aktuell arbeitet JTL-POS bereits mit der Drucker-TSE von EPSON mühelos zusammen. Unsere Tests zur Anbindung weiterer Varianten verlaufen sehr erfolgreich.
Wir freuen uns darauf, Ihnen JTL-POS zeitnah mit weiteren zertifizierten TSE präsentieren zu können.
Sobald das BSI und die Hersteller grünes Licht für den Einsatz ihrer TSE geben, werden wir Ihnen entsprechende TSE-Varianten unverzüglich im JTL-Store anbieten. Hierzu werden wir Sie umgehend informieren.
Weitere Unterstützung
Zur Anbindung der für JTL-POS verfügbaren TSE-Varianten erhalten Sie ausführliche Hilfestellungen im JTL-Guide. Mit bebilderten Schritt-für-Schritt-Anleitungen werden Sie durch den Anbindungsprozess begleitet, um die TSE schnell und unkompliziert mit JTL-POS in Betrieb nehmen zu können. Zusätzliche Unterstützung erhalten Sie im JTL-Forum.