2. Belegausgabepflicht
Ab dem 1. Januar 2020 muss allen Kunden unmittelbar nach dem Kauf ein Beleg zur Verfügung gestellt werden. Dieser muss zusätzlich zu den bislang schon vorgeschriebenen Daten nun weitere Angaben zwingend enthalten:
Die Ausgabe des Beleges muss zwar grundsätzlich nicht auf Papierform erfolgen – allerdings sind aus Datenschutzvorgaben digitale Lösungen, z.B. ein Beleg-PDF per E-Mail, noch schwer umzusetzen.
3. Kassenmeldepflicht beim Finanzamt
Die Verordnung sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2020 jede eingesetzte Kasse dem zuständigen Finanzamt bis zum 31. Januar 2020 gemeldet werden muss. Da ein elektronisches Meldeverfahren hierfür noch fehlt, kann von der Mitteilung bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abgesehen werden.
Der Zeitpunkt der Bereitstellung eines entsprechenden Online-Formulars wird im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben – bleibt hierzu bitte in engem Kontakt zu eurem zuständigen Finanzamt.
Folgende Angaben sind dann erforderlich:
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Name und Steuernummer des Kassenbetreibers bzw. Steuerpflichtigen
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Art der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme und der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen
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Anzahl, Seriennummern und Orte der eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme
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Datum von Anschaffung, Außerbetriebnahme oder sonstiger Änderung des eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystems
4. Datenaufbereitung gemäß DSFinV-K
Das Dateiformat für die sichere Übermittlung der Kassendaten muss künftig standardisiert und kompatibel zur Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme sein.
Dabei müssen die Standards der DSFinV-K jedoch erst ab dem Zeitpunkt der TSE-Implementierung (vgl. “Nichtbeanstandungsregelung”), spätestens also ab dem 30.09.2019 erfüllt werden.