Die Konsequenzen
Zahlreiche Marktplatzbetreiber haben bereits reagiert und ihre Verkäufer auf die neue Nachweispflicht hingewiesen. Die Frist für die Einreichung der Bescheinigung nach §22f UStG wurde dabei mehrheitlich auf den 1. Oktober 2019 festgelegt. Im Einzelfall solltet ihr aber prüfen, ob dieses Datum auch bei kleineren Marktplätzen gilt, auf denen ihr verkauft und euch bei Fragen direkt an den Betreiber wenden.
Das Problem aussitzen ist dabei keine gute Option. Denn:
Die Marktplatzriesen Amazon und eBay haben offiziell angekündigt, die Konten aller Verkäufer zu sperren, die ihre Bescheinigung nicht fristgerecht hochladen.
Erspart euch also den bürokratischen Zusatzaufwand sowie Umsatzeinbußen und werdet jetzt aktiv!
Schnell sein lohnt sich
Wer glaubt, noch ausreichend Zeit zu haben, sollte sich folgendes vor Augen führen: Die Marktplatzbetreiber werden in den kommenden Monaten etliche Bescheinigungen prüfen müssen. Die Zahl wird mit nahendem Stichtag sogar ansteigen. Es kann also passieren, dass euer Konto trotz fristgerechter Einreichung gesperrt wird, weil die manuelle Prüfung so viel Zeit in Anspruch nimmt.
Und auch die Bearbeitungszeit bei den Finanzämtern beträgt im Schnitt bereits etwa einen Monat.
Unser Tipp: Nutzt die Sommermonate, um die Bescheinigung schon jetzt zu beantragen und einzureichen.
So fordert ihr Bescheinigung §22f UStG an
Die Steuerbescheinigung fordert ihr über einen Anruf oder eine E-Mail bei eurem zuständigen deutschen Finanzamt an. Die Kontaktdaten findet ihr schnell und einfach über das Portal des Bundeszentralamts für Steuern.
Alternativ könnt ihr auch das folgende Formular ausfüllen und beim Fiskus einreichen: