3. Pflichten nach der Preisangabenverordnung – insbesondere zur Grundpreisangabe – beachten
Fehlende oder falsche Grundpreisangaben, der fehlende Hinweis auf die Beinhaltung der USt. sowie unzureichende Versandkostenangaben stehen ganz vorne in der Liste der Abmahngründe. Vermeiden Sie diese typischen Fehler und beachten Sie dabei Folgendes:
Vorsicht bei Grundpreisangabe mit Bezugnahme auf die Mengeneinheit 100g / 100ml: Der IT-Recht Kanzlei liegen derzeit mehrere Abmahnungen vor, mit welchen die Bezugnahme auf eine falsche Mengeneinheit bei der Angabe des Grundpreises beanstandet wird. Für Waren, die nach Gewicht oder Volumen angeboten bzw. beworben werden und deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht übersteigt, ist nach dem Gesetz bei der Angabe des Grundpreises ausnahmsweise als Mengeneinheit auch 100 Gramm bzw. 100 Milliliter zulässig.
Dabei ist in der Praxis leider häufig zu beobachten, dass Händler auch bei Waren mit einem Nennvolumen beziehungsweise Nenngewicht von mehr als 250 Gramm bzw. 250 Milliliter den Grundpreis fälschlicherweise mit der Mengeneinheit 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter angeben. Eine solche Grundpreisangabe ist falsch, entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben und führt zu einer Abmahngefahr. Korrekt wäre bei solchen Waren die Bezugnahme auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter.
Sonderfall Preissuchmaschine: Auch bei „Google-Shopping“ und anderen Online-Preissuchmaschinen und/oder -Produktsuchmaschinen müssen grundpreispflichtige Produkte zwingend mit einem Grundpreis versehen sein.
Problematik Warensets: Zu beachten ist auch, dass bei Waren-Sets beziehungsweise Produktkombination (sogenannte Bundles) eine Grundpreisangabe notwendig ist, wenn der Wert der unterschiedlichen Produkte nicht annähernd gleichwertig ist (Wertverhältnis von Hauptware zur kombinierten Ware beträgt 90%:10% oder mehr). Entscheidend ist, ob die zur Hauptware zusätzlich gelieferte Ware vom Verbraucher als unerhebliche Zugabe angesehen wird.
Achtung bei Suchergebnissen grundpreispflichtiger Artikel: Sofern Ihr JTL-Shop im Rahmen der Ausgabe von Suchergebnissen zum jeweiligen Produkt auch einen Preis darstellt, müssen Sie bei Produkten, die der Pflicht zur Grundpreisangabe unterliegen, dafür Sorge tragen, dass im Rahmen des jeweiligen Suchergebnisses zugleich auch der Grundpreis für das Produkt dargestellt wird. Eine korrekte Grundpreisangabe auf der Kategorieseite, der Artikeldetailseite oder im Warenkorb ist dann nicht ausreichend.